Ratgeber für Vermieter

Umlagefähige Nebenkosten: Liste nach BetrKV

Stand: 11/2026 · mit Quellen aus Gesetz und Rechtsprechung

Umlagefähig sind die Betriebskosten, die § 2 der Betriebskostenverordnung in 17 Nummern aufzählt, etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Versicherung, sofern der Mietvertrag ihre Umlage vereinbart. Verwaltungskosten und Reparaturen sind nicht umlagefähig.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Umlagefähig sind Betriebskosten: Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Umlegen dürfen Sie sie nur, wenn der Mietvertrag es vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB). Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt dafür in der Regel.

Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV

Nr. Kostenart Beispiele
1 Laufende öffentliche Lasten Grundsteuer
2 Wasserversorgung Wassergeld, Zählermiete, Eichung
3 Entwässerung Abwasser- und Niederschlagswassergebühren
4 Heizung Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst
5 Warmwasser Wasser und Wärme für die Warmwasserbereitung
6 Verbundene Heizungs- und Warmwasseranlagen wie Nr. 4 und 5 bei einer gemeinsamen Anlage
7 Aufzug Strom, Wartung, Prüfung
8 Straßenreinigung und Müllbeseitigung Gebühren, Sperrmüll
9 Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung Treppenhausreinigung
10 Gartenpflege Rasen, Hecken, Spielplatz
11 Beleuchtung Strom für Treppenhaus und Außenlicht
12 Schornsteinreinigung Kehr- und Messgebühren
13 Sach- und Haftpflichtversicherung Gebäude-, Glas-, Haftpflichtversicherung
14 Hauswart Lohn für Hausmeistertätigkeiten
15 Antenne und Breitbandnetz seit 01.07.2024 nur noch eng begrenzt (Glasfaser); Gemeinschaftsantenne und Kabelanschluss nicht mehr
16 Wäschepflege Gemeinschaftswaschmaschine
17 Sonstige Betriebskosten nur, wenn im Mietvertrag einzeln benannt

Was ist nicht umlagefähig?

Nicht zu den Betriebskosten gehören (§ 1 Abs. 2 BetrKV):

  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Kontoführung, Porto, die eigene Arbeitszeit für die Abrechnung,
  • Instandhaltung und Instandsetzung: Reparaturen, Ersatz defekter Teile, Renovierung.

Beim Hauswart sind deshalb Anteile für Reparaturen und Verwaltung herauszurechnen. Auch einmalige Kosten wie eine Dachsanierung sind keine Betriebskosten.

Kabelanschluss seit Juli 2024

Bis zum 30. Juni 2024 durften Vermieter die Kosten einer Gemeinschaftsantenne oder eines Kabelanschlusses für das Fernsehen umlegen. Diese Möglichkeit ist mit dem Ende der Übergangsregel grundsätzlich entfallen (§ 2 Satz 1 Nr. 15 Buchst. a und b, Satz 2 BetrKV; § 230 Abs. 4 TKG). Für neu errichtete Glasfasernetze gibt es eine eng begrenzte Ausnahme. Prüfen Sie Ihre Abrechnung auf diese Position.

Wie werden die Kosten verteilt?

Für jede Kostenart gilt der im Mietvertrag vereinbarte Schlüssel; fehlt er, die Wohnfläche, bei erfasstem Verbrauch der Verbrauch (§ 556a Abs. 1 BGB). Heizung und Warmwasser folgen der Heizkostenverordnung. Wie Sie daraus eine fertige Abrechnung machen, zeigt der Ratgeber Nebenkostenabrechnung erstellen.

Häufige Fragen

Darf ich die Grundsteuer auf die Mieter umlegen?

Ja. Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (§ 2 Nr. 1 BetrKV), wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.

Was sind sonstige Betriebskosten?

Kosten, die nicht in Nr. 1 bis 16 stehen, aber laufend entstehen, etwa die Wartung von Rauchmeldern oder Dachrinnenreinigung. Sie sind nur umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag einzeln benannt sind.

Kann ich die Kosten für den Kabelanschluss noch umlegen?

In der Regel nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2024 ist die Umlage der Kosten für einen Breitbandanschluss, über den Fernsehen empfangen wird, grundsätzlich entfallen.

Quellen

Stand: 11/2026. Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.