Vermieter geben Vorauszahlungen und Nachzahlungen der Mieter als Einnahmen und die gezahlten Betriebskosten als Werbungskosten in der Anlage V an, jeweils im Jahr der Zahlung. Mieter setzen Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienste und Handwerker nach § 35a EStG ab.
Nebenkosten in der Anlage V: Was Vermieter angeben
Als Vermieter erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), die Sie in der Anlage V erklären. Für die Nebenkosten heißt das:
| Vorgang | Wohin | Wann |
|---|---|---|
| Vorauszahlungen der Mieter | Einnahmen (Umlagen) | im Jahr des Eingangs |
| Nachzahlung aus der Abrechnung | Einnahmen | im Jahr des Eingangs |
| Erstattung eines Guthabens | mindert die Einnahmen | im Jahr der Auszahlung |
| gezahlte Betriebskosten (Grundsteuer, Wasser, Versicherung …) | Werbungskosten | im Jahr der Zahlung |
Maßgeblich ist das Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG): Es zählt, wann das Geld fließt, nicht für welches Jahr abgerechnet wird. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fließen und in dieser Zeit auch fällig sind, gehören in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören (§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG).
Auch nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung, Kontoführung oder Reparaturen sind für Sie Werbungskosten (§ 9 EStG), obwohl sie nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören.
Was gilt bei selbst genutzten Wohnungen?
Wohnen Sie selbst im Haus oder vermieten Sie eine Wohnung verbilligt, sind die Kosten aufzuteilen. Abziehbar ist nur der Teil, der auf die vermieteten Flächen entfällt. Bei einer Miete unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete ist die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen; ab 66 Prozent gilt sie als voll entgeltlich (§ 21 Abs. 2 EStG). Dazwischen entscheidet nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Überschussprognose.
Was Mieter aus der Abrechnung absetzen können
Mieter können die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen (§ 35a EStG):
| Art | Beispiele | Steuerermäßigung |
|---|---|---|
| haushaltsnahe Dienstleistungen | Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Winterdienst | 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr |
| Handwerkerleistungen | Wartung der Heizung, Schornsteinfeger | 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr |
Dafür braucht der Mieter die Arbeitskosten getrennt von Material und Gebühren. Viele Vermieter fügen der Abrechnung deshalb eine Bescheinigung bei. Mietfuchs erstellt sie mit der Abrechnung.
Belege für das Finanzamt
Bewahren Sie Rechnungen und Kontoauszüge geordnet auf. Mietfuchs führt eine Übersicht für die Anlage V mit Einnahmen nach Zufluss und Werbungskosten nach Abfluss und gibt alle Belege eines Jahres als ZIP aus.
Häufige Fragen
In welchem Jahr gebe ich eine Nachzahlung an?
Im Jahr, in dem sie auf Ihrem Konto eingeht (§ 11 Abs. 1 EStG). Eine Nachzahlung für 2025, die der Mieter im März 2026 zahlt, gehört in die Steuererklärung 2026.
Und eine Erstattung an den Mieter?
Sie mindert die Einnahmen in dem Jahr, in dem Sie das Guthaben auszahlen oder mit der Miete verrechnen.
Was gilt, wenn ich selbst im Haus wohne?
Dann sind nur die Kosten abziehbar, die auf die vermieteten Wohnungen entfallen. Der Anteil der eigenen Wohnung ist privat. Mietfuchs teilt jede Position entsprechend auf.
Quellen
- § 9 EStG (Werbungskosten) (öffnet in neuem Fenster)
- § 11 EStG (Zufluss und Abfluss) (öffnet in neuem Fenster)
- § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) (öffnet in neuem Fenster)
- § 35a EStG (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) (öffnet in neuem Fenster)
Stand: 11/2026. Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.